Rechtsprechung
FG Köln, 27.04.1995 - 2 K 3854/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 22 Nr. 1a
Änderung des Einkommensteuerbescheids des geschiedenen Unterhaltsempfängers trotz bekannter Unterhaltsleistungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Familienleistungsausgleich/Verfahren: - Änderung des Einkommensteuerbescheids des geschiedenen Unterhaltsempfängers trotz bekannter Unterhaltsleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorliegen eines die Änderung eines Steuerbescheids rechtfertigenden "rückwirkenden Ereignisses" bei Zustimmung eines Ehegatten nach Bestandskraft seiner Veranlagung zu einem Abzug von Unterhaltsbeiträgen durch den anderen Ehegatten; Beurteilung der Änderungsmöglichkeit ...
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Begrenztes Realsplitting
- Korrespondenz zwischen Sonderausgaben beim Empfänger und steuerpflichtigen Einnahmen beim Empfänger
Papierfundstellen
- EFG 1995, 893
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 03.08.1988 - I R 115/84
Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - Asetzung von Verlusten …
Auszug aus FG Köln, 27.04.1995 - 2 K 3854/94
1 Nr. 1 AO gestützt hat, führt nicht zur Rechtswidrigkeit des Änderungsbescheids (vgl. BFH-Urteil vom 03.08.1988 1 R 115/84, BFH/NV 1989, 482; Tipke-lKruse, AO, § 121 Tz. 13 a .E . ). - BFH, 15.11.1995 - X R 8/94
Wohnungsinstandsetzung kein Ausbau
Auszug aus FG Köln, 27.04.1995 - 2 K 3854/94
und der andere Ehegatte daraufhin einen entsprechenden Antrag stellt ß FH-Urteil vom 12 .07.1989 X R 8/94, RSt'Bl_ 77 1989, 957). - FG Düsseldorf, 19.12.1988 - 2 K 51/83
Einkommenssteuerrechtliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an einen …
Auszug aus FG Köln, 27.04.1995 - 2 K 3854/94
Dies ist, soweit ersichtlich, in Rechtsprechung und Schrifttum unstreitig (z .B . EG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.1988 2 K 51/83 E, L'F'G 1989, 231; Herrmann/Heuer/Raupach, EStG und KStG, § 22 EStG Anm . 215; Schrnidt/Heinicke, E tG, § 22 Anm. 19).
- BFH, 20.08.2014 - X R 33/12
Nach Bestandskraft gestellter Antrag auf Realsplitting kein rückwirkendes …
Die Auffassung des Senats steht auch nicht in Widerspruch zu der finanzgerichtlichen Rechtsprechung, wonach für die Besteuerung des Empfängers der Unterhaltsleistungen der Antrag des Gebers unabhängig vom Zeitpunkt der Zustimmung des Empfängers ein rückwirkendes Ereignis darstellt (vgl. Urteile des FG Köln vom 27. April 1995 2 K 3854/94, EFG 1995, 893, und des FG Hamburg vom 13. Juni 1995 III 170/93, EFG 1995, 894). - FG Münster, 05.09.2012 - 12 K 1948/11
Kein rückwirkendes Ereignis bei vor Bestandskraft erteilter Zustimmung zum …
Dies gelte auch in dem hier vorliegenden Fall, dass die Zustimmungserklärung des Unterhaltsempfängers bereits vorlag und nicht nachträglich erwirkt werden musste (Kirchhof/Söhn/Mellinghof, § 10 Anm. C 62 m. w. N.; ebenso FG Köln Urteil vom 27. April 1995 2 K 3854/94, EFG 1995, 893 für die Frage der Änderbarkeit der bestandskräftigen Festsetzung beim Unterhaltsempfänger nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO).